Die NEUE Lohnpfändungstabelle ist da
Seit 1.7.2022 müssen Sie völlig neu rechnen!
Wenn Ihnen ein Pfändungsbeschluss für das Gehalt einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters auf den Tisch flattert, kommt es ganz entscheidend auf eine Person im Unternehmen an: auf Sie! Denn jetzt heißt es: Bloß keine Fehler machen.
Das ist schon im normalen Betriebsalltag gar nicht so einfach. Doch seit dem 1.7.2022 gelten nun auch noch völlig neue Pfändungsfreigrenzen. Und das bedeutet:
Nun müssen Sie bei jedem Mitarbeiter, dessen Entgelt einer Lohnpfändung unterliegt, ganz neu rechnen! Doch hier ist die Lösung:
Damit Sie vom ersten Tag an alles richtig machen, zeigt Ihnen dieser brandaktuelle PDF-Spezial-Report, wie Sie sie richtig anwenden − inklusive aller Sonderfälle!
Liebe Entgeltabrechnerin, lieber Entgeltabrechner,
kaum ein anderer Bereich der Lohnabrechnung ist dermaßen heikel wie eine Lohnpfändung. Nervig – und nun auch noch mit einer ganz neuen Herausforderung für Sie verbunden.
„Dank“ der seit dem 1.7.2022 geltenden neuen Lohnpfändungstabelle mit ihren neuen Pfändungsfreigrenzen. Grenzen, die Sie sofort beachten müssen – denn Fehler bei der Berechnung des pfändbaren Lohns führen sonst unweigerlich zu einer finanziellen Doppelbelastung Ihres Unternehmens!
Doch wie können Sie die aktuellen Pfändungsfreigrenzen genau beurteilen? Wissen Sie wirklich mit 100%iger Sicherheit, ob sich bei einem Betroffenen in Sachen Unterhaltspflichten nichts geändert hat?
Und da wäre ja auch noch die Zahl der Angehörigen. Dann die besonderen Freigrenzen bei Unterhaltspfändungen, die ganz eigenen Regeln unterliegen. Dazu noch die unpfändbaren Lohnbestandteile. Denken Sie nur an die neue Corona-Hilfe. Ist sie nun pfändbar – oder ist sie es nicht?
Und so richtig knifflig wird es, wenn dann noch mehrere Faktoren zusammenkommen:
Ganz zu schweigen davon, dass Ihnen immer der Gläubiger im Nacken sitzt, der die Hand aufhält. Und der Sie verantwortlich macht, wenn Sie Gehaltsbestandteile an die Mitarbeiterin oder an den Mitarbeiter zahlen. So als wären allein Sie schuld an der ganzen Misere … Und zu allem Überfluss gesellt sich jetzt auch noch die seit dem 1.7.2022 komplett geänderte Lohnpfändungstabelle hinzu!
Schluss mit den Sorgen! Denn jetzt gibt es – GRATIS für Sie – den brandneuen Spezialreport, der Ihnen auf einen Schlag all diese Fragen beantwortet und Sonderfälle darstellt. Er heißt:
Natürlich inklusive der brandaktuellen Lohnpfändungstabelle und aller Sonderfälle. Berechnungs-Beispiele und Muster machen es Ihnen leicht, die Höhe der Lohnpfändung 100%ig korrekt und betriebsprüfungssicher zu bestimmen.
Dieser Spezialreport ist ein top-aktueller Service meines Informationsdienstes „Lohn & Gehalt aktuell“.
„Lohn & Gehalt aktuell“ hilft Ihnen in allen Fällen rund um Ihren Arbeitsalltag im Lohnbüro. Nicht nur bei der Lohnpfändung, sondern selbst noch in den Fällen, bei denen es richtig hart auf hart kommt. Zum Beispiel bei einer Betriebsprüfung der Sozialversicherungsträger.
Diese Broschüre ist ein spezieller Service meines Informationsdienstes „Lohn & Gehalt aktuell“.
„Lohn & Gehalt aktuell“ hilft Ihnen in allen Fällen rund um Ihren Arbeitsalltag im Lohnbüro. Nicht nur bei der Lohnpfändung, sondern selbst noch in den Fällen, bei denen es richtig hart auf hart kommt. Zum Beispiel bei einer Betriebsprüfung der Sozialversicherungsträger.
Kaum zu glauben: Manchmal müssen Sie für Lohnbestandteile, die Sie gar nicht ausgezahlt haben, dennoch Sozialabgaben abführen.
Das ist die berüchtigte Phantomlohnfalle:
Angenommen, für einen Mitarbeiter gilt ein Tarifvertrag, nach dem ihm ein höheres laufendes Entgelt zusteht, als Sie ihm zahlen. Dann ist für seine Versicherungspflicht das Entgelt maßgebend, das ihm laut Tarifvertrag zusteht.
Bleiben Sie mit „Lohn & Gehalt aktuell“ immer betriebsprüfungssicher auf dem neuesten Stand! Hier klicken!
Haben Sie die Entgeltgrenze von 520 € pro Monat tatsächlich nicht überschritten? Hier sieht sich der Prüfer genau an, ob Sie sozialversicherungspflichtiges Entgelt und lohnsteuer-/ beitragsfreie Zahlungen korrekt auseinandergehalten haben. Und wehe, diese Grenze wird auch nur um einen Cent überschritten, etwa wenn Sie Ihren Minijobbern Weihnachts- oder Urlaubsgeld zahlen ...
Haben Sie bei Rentnern zum Beispiel die Hinzuverdienstgrenzen richtig angesetzt? Was ist, wenn ein Rentner, Schüler oder Student noch einen weiteren Job hat, den er Ihnen verschwiegen hat?
Wenn die Ehefrau des Inhabers oder dessen eigene Kinder entweder in Teilzeit oder aushilfsweise im Unternehmen mitarbeiten, stellen sich die Prüfer oft quer und erkennen die Arbeitsverhältnisse nicht als „sozialversicherungsrelevante Beschäftigungen“ an.
Als Dankeschön dafür, dass Sie sich „Lohn & Gehalt aktuell“ einmal völlig unvoreingenommen und gratis volle 14 Tage lang ansehen, erhalten Sie die Broschüre „Lohnpfändung“ direkt zum Download.
Doch nicht nur in einer Betriebsprüfung hilft Ihnen „Lohn & Gehalt aktuell“ zuverlässig weiter, sondern auch in sämtlichen Routine- und Sonderfällen des Alltags. Etwa hier:
Knirschen auch Ihre Mitarbeiter mit den Zähnen, wenn sie auf der Gehaltsabrechnung sehen, wie viel ihnen vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld gleich wieder als Abgaben abgezogen wird?
So ist die Freude über das zusätzliche Geld schnell wieder dahin. Auch für Sie als Arbeitgeber verpufft damit ein Großteil der Motivation, die Sie damit eigentlich erreichen wollten.
Doch es geht auch anders ...
Denn es gibt Dutzende Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei das Gehalt zu erhöhen. „Lohn & Gehalt aktuell“ zeigt sie Ihnen!
Viele Ihre Mitarbeiter haben einen weiten Anfahrtsweg … und jammern regelmäßig über horrende Benzinpreise?
Motivieren Sie diese Mitarbeiter mit Benzingutscheinen: Bis zu 50 € pro Mitarbeiter und Monat dürfen Sie abgabenfrei zahlen.
Doch das ist noch längst nicht alles. „Lohn & Gehalt aktuell“-Leser kennen noch viele weitere völlig legale Möglichkeiten, um auf diese Weise die Lohnnebenkosten zu senken:
… und noch vieles andere MEHR! Diese Möglichkeiten und was Sie bei der Abrechnung unbedingt beachten müssen, zeigt Ihnen Lohn & Gehalt aktuell“. Testen Sie eine Ausgabe jetzt volle 14 Tage lang gratis. Hier klicken:
Alle Tipps, Gestaltungsmöglichkeiten & Beispiele sind sofort anwendbar: Jeder einzelne Artikel ist aus Sicht eines Lohnbüros geschrieben. Sie werden bei uns niemals unkommentierte Gesetzestext-Zitate finden, sondern immer eine fertige Lösung mit Beispielen! In „Lohn & Gehalt aktuell“ steht garantiert kein „Fachchinesisch“:
Woanders bekommen Sie oft nur kommentarlos die Gesetzestexte vor die Füße geworfen − in der Art von „Laut Paragraph X sind Sie verpflichtet, dies oder jenes zu tun“.
Wie Sie diese Vorschrift dagegen richtig anwenden, steht dort meist jedoch nicht. Ganz zu schweigen von Sonderfällen − dann stehen Sie schnell im Regen!
Das ist völlig in Ordnung. Und mit „Lohn & Gehalt aktuell“ können Sie noch besser mit ihm zusammenarbeiten. Denn Sie kennen Ihren Betrieb immer noch besser als er!
Zum Beispiel können Sie ihn auf Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam machen. Bedenken Sie außerdem:
Ihr Steuerberater hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Steuerrecht, nicht im Sozialversicherungsrecht.
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Arbeitshilfen gleich inklusive: Sie erfahren bei jedem einzelnen Tipp, was eine bestimmte Änderung für Sie bedeutet und wie Sie eine neue Regelung konkret anwenden — immer zusammen mit einem Berechnungsbeispiel, einer Checkliste oder einer Übersicht.
Damit werden Sonderfälle zur Routine! Etwa dann, wenn Sie Minijobber korrekt abrechnen müssen, die noch einen anderen Job angenommen haben.
Oder wenn Sie „mal eben schnell“ die aktuellen Zahlen zur Lohnsteuer 2023 mit allen Freibeträgen, Beihilfen oder Entfernungspauschalen brauchen.
Unabhängige Informationen: Denken Sie einmal an die Informationen, die Sie von vielen Krankenkassen bekommen.
Meist sind das nur Themen, die in Zusammenhang mit den Kassen selber stehen, also etwa Beitrags- oder Verfahrensänderungen.
Aber glauben Sie, eine Krankenkasse gibt Ihnen freiwillig Tipps, wo Sie an Beiträgen und Abgaben sparen können? Wohl kaum! Dazu kommt:
Manchmal widersprechen sich die Aussagen von Krankenkassen und Behörden sogar gegenseitig. Und Sie sitzen dann zwischen den Stühlen …
Sie denken an sämtliche Fristen! Dafür sorgt der in jeder Ausgabe aktualisierte Fristenkalender. Er ist besonders dann hilfreich, wenn Sie regelmäßig bei Mitarbeitern und Krankenkassen „den Informationen hinterherlaufen“ müssen. Speziell bei nicht monatlich wiederkehrenden Terminen ist der Fristenkalender eine unschätzbare Hilfe:
Denken Sie nur an die jährliche Meldung über die Anzahl der beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter oder die Meldung zur Künstlersozialabgabe.
Außerdem sparen Sie mit „Lohn & Gehalt aktuell“ eine Menge Zeit:
Sie können sich durch die fertigen Arbeitshilfen sofort mit der Lösung eines Problems beschäftigen ... und müssen sich nicht mit der Suche nach rechtssicheren Antworten aufhalten.
Trotzdem setzen Sie alle Gesetzesänderungen korrekt um! Denn jeder Tipp ist von einem Sozialversicherungsexperten verfasst und rechtlich geprüft.
Oder denken Sie an die Phasen, wo es richtig „heiß hergeht“, etwa beim Jahresabschluss. Nutzer von „Lohn & Gehalt aktuell“ machen es sich hier leicht:
Sie nutzen zum Beispiel eine fertige Checkliste für den anstehenden Abschluss … und haben automatisch an alles gedacht.
JA! Ich will „Lohn & Gehalt aktuell“
jetzt volle 14 Tage lang testen!
Ihre erste Gratis-Test-Ausgabe haben Sie schon in wenigen Tagen im Posteingang. Und Ihr Gratis-Download-Paket können Sie sich sogar jetzt sofort herunterladen. Damit können Sie noch heute beginnen, Ihre Lohnbuchhaltung garantiert 100%ig betriebsprüfungssicher zu machen. Und so ganz nebenbei senken Sie völlig legal Ihre Lohnnebenkosten.
Hier erfahren Sie alle 14 Tage die neuesten Gesetzesänderungen, Fristen, Gestaltungsmöglichkeiten und Wege, um 100% legal Lohnnebenkosten zu senken.
Egal, ob regulär sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, Minijobber, kurzfristig Beschäftigte, Mitarbeiter in der Gleitzone, Schüler, Studenten, Rentner oder Praktikanten!
Auch Sonderfälle bringen Sie nicht länger ins Schwitzen. Denn auch dafür finden Sie hier eine zuverlässige Antwort.
Fertige Ausfüll-Anleitungen machen Ihnen die Arbeit leicht: Statt selber herumzurätseln, was Sie wo eintragen müssen, orientieren Sie sich an einem Leitfaden aus „Lohn & Gehalt aktuell“! Zum Beispiel dann, wenn Sie die Zahl Ihrer Arbeitsplätze für die Ausgleichsabgabe richtig ermitteln müssen.
Damit können Sie noch heute Ihr drängendstes Problem und Ihre wichtigsten Fragen in Sachen Lohnpfändung und Pfändungsfreigrenzen seit 1.7.2022 lösen. Möglicherweise ist die Frage, die Ihnen jetzt noch auf den Nägeln brennt, in 5 Minuten längst erledigt.
Ohne, dass Sie lange eine Antwort zusammensuchen müssen. Zögern Sie nicht länger und laden Sie sich Ihr Download-Paket jetzt herunter. Hier klicken!
Kennen Sie das? Von einer Minute auf die nächste gerät Ihre Arbeit ins Stocken — weil Sie plötzlich einen kniffligen Sonderfall bearbeiten müssen. Zum Beispiel die Mehrfachbeschäftigung eines Minijobbers. Oder Sie brauchen einen bestimmten Freibetrag.
Ersparen Sie sich die lange Suche nach einer wirklich rechtssicheren Antwort. Fragen Sie einfach die Chefredakteurin Britta Schwalm persönlich!
Sogar für die außergewöhnlichsten Sonderfälle bekommen Sie direkt von Britta Schwalm eine Antwort. Damit müssen Sie sich nicht mehr selbst abplagen. Senden Sie ihr einfach eine E-Mail oder Fax.
In diesen kniffligen Sonderfällen hat Chefredakteurin Britta Schwalm Ihren begeisterten Leserinnen und Lesern bereits weitergeholfen:
Tarifverträge - Urlaubsgeld - Flexible Arbeitszeiten: Entstehungs- oder Zuflussprinzip — was ist günstiger? - Mitarbeiterin in Elternzeit will kurzfristig in Teilzeit einspringen: Geht das? - Urlaubsanspruch bei langzeiterkrankten Mitarbeitern … und viele Themen mehr.
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Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Britta Schwalm, Chefredakteurin „Lohn & Gehalt aktuell“
PS: Es ist sogar teurer, wenn Sie nicht antworten. Mit einem einzigen Tipp kann sich „Lohn & Gehalt aktuell“ schon bezahlt machen. Denken Sie nur an die abgabenfreien Zugaben, die Ihre Lohnnebenkosten auf Anhieb senken. Hier klicken, um „Lohn & Gehalt aktuell“ jetzt GRATIS zu testen
PPS: Warten Sie nicht, bis sich der Betriebsprüfer querstellt! Mit „Lohn & Gehalt aktuell“ drehen Sie den Spieß um − das Urteil vom Anfang hat es bewiesen. Vielfach können Ihnen die Tipps & Warnungen aus „Lohn & Gehalt aktuell“ eine Menge Ärger ersparen.
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