Fiskus auf stur und
weiter auf Schröpf-Kurs:
STOPP!

Diese Null-Steuer-Kniffe sparen Ihren dienstwagenfahrenden Kollegen und Geschäftsführern viel Geld … und erhalten ihre Freude am Dienstwagen!

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Dienstwagen privat fahren

Vorab eine kleine Geschichte,

ein Ehepaar beschließt die Scheidung. Und: das gemeinsame, nicht gerade kleine Anwesen zu verkaufen. Sie soll 65 % des Erlöses erhalten, nach Abzug aller Nebenkosten … Gutachter, Notar, Grundbuch, Steuer etc. Man geht von einem bestimmten Schätzwert dabei aus. Und Er … bekommt den Rest.

Das Haus wird geschätzt, und schließlich verkauft, weit unter dem geplanten Schätzwert jedoch. Die Frau aber besteht auf ihren Prozenten des Schätzwertes, und für ihn? Bleibt letztlich noch weniger …

Ziemlich unanständig, nicht wahr?

Aber warum ich Ihnen diese Geschichte erzähle:

Der Fiskus verhält sich nicht viel anders Ihren Mitarbeitern und Kollegen gegenüber, die ihren Dienstwagen auch privat fahren. Das wissen Sie als Entgeltabrechner nur zu gut! Lange Finger macht er im Übrigen auch, wenn kein einziger „Privat-Kilometer“ zurücklegt wurde und sogar dann, wenn Sie dieser Verzicht explizit mit dem Unternehmen vertraglich vereinbart wurde!

Wie Sie sich dagegen wehren − kinderleicht, absolut rechtssicher − erfahren Sie JETZT. GRATIS.

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Der Fiskus also bittet Sie in puncto Dienstwagen maßlos zur Kasse ...

Denn laut mehreren BFH-Urteilen in dieser unendlichen Streitgeschichte:

Die happige, völlig überzogene sogenannte 1-%-Regel greift nach wie vor … in Ihre Tasche! Konkret:

Als Bemessungsgrundlage für die Dienstwagensteuer müssen Sie wie gehabt  den Brutto-Listenpreis ansetzen − völlig ungeachtet des tatsächlichen, oftmals viel niedrigeren Kaufpreises, aufgrund eines erfreulich hohen Rabatts zum Beispiel!

STOPP!

Nehmen Sie jetzt dem Fiskus den Wind aus den Segeln. Hieb- und stichfest! Drosseln Sie die Dienstwagensteuer jetzt ganz einfach gen null − mit diesen kaum bekannten rechtssicheren Kniffen:

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Ein privat genutzter Dienstwagen … wirklich zum eigenen Vorteil? Oder doch die tägliche Steuer-Falle auf 4 Rädern?

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Weitere Dienstwagen-Steuer-Spar-Kniffe − völlig legal, hieb- und stichfest:

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Nutzen Sie den Steuervorteil durch die für Ihr Unternehmen günstigere Methode so schnell wie möglich … und werden so der Liebling Ihres Chefs oder leisten Sie sich stattdessen den besseren Wagen! Entscheidendes Know-how in: „Dienstwagen privat fahren“.

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Der Fiskus ist von Einsicht weit entfernt und besteuert Privatfahrten Ihrer Geschäftsführer und Kollegen nach wie vor, wo und wie es nur irgend geht … ganz wie die Dame Unersättlich aus meiner kleinen Geschichte. ...

Ich bin auf Ihrer Seite!

Testen Sie jetzt mein geldwertes, rechtssicheres Know-how für Sie. Direkt aus der Praxis, tausendfach bewährt, tausendmal bezahlt gemacht. Und stets: topaktuell.

Denn:

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Wie der Dienstwagen optimal genutzt werden kann, ist nur eines Ihrer ganz wichtigen Themen, für …

Lassen Sie sich diese Chancen nicht entgehen ...
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Mein Dankeschön an Sie für Ihren risikolosen und kostenlosen Test von Lohn & Gehalt aktuell

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Liebe Entgeltabrechnerin,
lieber Entgeltabrechner,

gerade in den letzten Wochen und Monaten wurden einige sehr wichtige Urteile für Sie gefällt − nicht nur zum Thema Dienstwagen, sondern vor allen Dingen auch zum Thema Sozial- und Steuerprüfung.

Diese Mitarbeiter-Typen werden immer geprüft: Sind Sie vorbereitet?

Hier ist gleich ein solches Beispiel, das Sie jetzt gleich umsetzen können:

PRÜFUNGS-BRENNPUNKT Nr. 1: Die Phantomlohnfalle

Kaum zu glauben: Manchmal müssen Sie für Lohnbestandteile, die Sie gar nicht ausgezahlt haben, dennoch Sozialabgaben abführen.

Das ist die berüchtigte Phantomlohnfalle:
Angenommen, für einen Mitarbeiter gilt ein Tarifvertrag, nach dem ihm ein höheres laufendes Entgelt zusteht, als Sie ihm zahlen. Dann ist für seine Versicherungspflicht das Entgelt maßgebend, das ihm laut Tarifvertrag zusteht.

Bleiben Sie mit „Lohn & Gehalt aktuell“ immer betriebsprüfungssicher auf dem neuesten Stand! Hier klicken!

Wenn Sie sich also nur 2 Wochen Urlaub gegönnt haben, können Sie sich bei einem Gehalt von 100.000 € im Jahr für 20 Tage eine Abgeltung auszahlen. Pro Tag wären das 277,78 €, insgesamt also 5.555,56 € extra für Sie!

Sehen Sie, wie EINFACH Sie sich den GmbH-Alltag mit den neuesten Urteilen machen können?

So leicht wie hier − mit nichts als einem kurzen Passus im Vertrag − können Sie es sich auch in allen anderen Fällen machen.

Denn die deutsche Gesetzes- und Urteilsflut spült Ihnen praktisch täglich immer neue Chancen wie diese direkt vor Ihre Firmentür.

Möchten Sie noch eine solche Chance? Hier ist sie:

PRÜFUNGS-BRENNPUNKT Nr.2: Minijobber

Haben Sie die Entgeltgrenze von 520 € pro Monat tatsächlich nicht überschritten? Hier sieht sich der Prüfer genau an, ob Sie sozialversicherungspflichtiges Entgelt und lohnsteuer-/ beitragsfreie Zahlungen korrekt auseinandergehalten haben. Und wehe, diese Grenze wird auch nur um einen Cent überschritten, etwa wenn Sie Ihren Minijobbern Weihnachts- oder Urlaubsgeld zahlen ...

Sie können eine GRATIS-Ausgabe jetzt sofort testen. 14 Tage lang - völlig ohne jedes Risiko. Klicken Sie dazu hier:

PRÜFUNGS-BRENNPUNKT Nr. 3: Rentner, Schüler und Studenten

Haben Sie bei Rentnern zum Beispiel die Hinzuverdienstgrenzen richtig angesetzt? Was ist, wenn ein Rentner, Schüler oder Student noch einen weiteren Job hat, den er Ihnen verschwiegen hat?

PRÜFUNGS-BRENNPUNKT Nr. 4: Angehörige als Teilzeitkräfte & Aushilfen

Wenn die Ehefrau des Inhabers oder dessen eigene Kinder entweder in Teilzeit oder aushilfsweise im Unternehmen mitarbeiten, stellen sich die Prüfer oft quer und erkennen die Arbeitsverhältnisse nicht als „sozialversicherungsrelevante Beschäftigungen“ an.

Doch nicht nur in einer Betriebsprüfung hilft Ihnen „Lohn & Gehalt aktuell“ zuverlässig weiter, sondern auch in sämtlichen Routine- und Sonderfällen des Alltags. Etwa hier:

LEGAL Lohnnebenkosten senken:
Das alles dürfen Sie beitragsfrei zahlen!

Knirschen auch Ihre Mitarbeiter mit den Zähnen, wenn sie auf der Gehaltsabrechnung sehen, wie viel ihnen vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld gleich wieder als Abgaben abgezogen wird?

So ist die Freude über das zusätzliche Geld schnell wieder dahin. Auch für Sie als Arbeitgeber verpufft damit ein Großteil der Motivation, die Sie damit eigentlich erreichen wollten.

Doch es geht auch anders ...

Denn es gibt Dutzende Möglichkeiten, Ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei das Gehalt zu erhöhen. „Lohn & Gehalt aktuell“ zeigt sie Ihnen!

Viele Ihre Mitarbeiter haben einen weiten Anfahrtsweg … und jammern regelmäßig über horrende Benzinpreise?

Motivieren Sie diese Mitarbeiter mit Benzingutscheinen: Bis zu 50 € pro Mitarbeiter und Monat dürfen Sie abgabenfrei zahlen.

Doch das ist noch längst nicht alles. „Lohn & Gehalt aktuell“-Leser kennen noch viele weitere völlig legale Möglichkeiten, um auf diese Weise die Lohnnebenkosten zu senken:

… und noch vieles andere MEHR! Diese Möglichkeiten und was Sie bei der Abrechnung unbedingt beachten müssen, zeigt Ihnen Lohn & Gehalt aktuell“. Testen Sie eine Ausgabe jetzt volle 14 Tage lang gratis. Hier klicken:

Warum Sie sich „Lohn & Gehalt aktuell“ jetzt GRATIS und
ohne Risiko kommen lassen sollten:

Alle Tipps, Gestaltungsmöglichkeiten & Beispiele sind sofort anwendbar: Jeder einzelne Artikel ist aus Sicht eines Lohnbüros geschrieben. Sie werden bei uns niemals unkommentierte Gesetzestext-Zitate finden, sondern immer eine fertige Lösung mit Beispielen! In „Lohn & Gehalt aktuell“ steht garantiert kein „Fachchinesisch“:

Woanders bekommen Sie oft nur kommentarlos die Gesetzestexte vor die Füße geworfen − in der Art von „Laut Paragraph X sind Sie verpflichtet, dies oder jenes zu tun“.

Wie Sie diese Vorschrift dagegen richtig anwenden, steht dort meist jedoch nicht. Ganz zu schweigen von Sonderfällen − dann stehen Sie schnell im Regen!

„Bei uns macht die Lohnabrechnung der Steuerberater!“

Das ist völlig in Ordnung. Und mit „Lohn & Gehalt aktuell“ können Sie noch besser mit ihm zusammenarbeiten. Denn Sie kennen Ihren Betrieb immer noch besser als er!

Zum Beispiel können Sie ihn auf Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam machen. Bedenken Sie außerdem:

Ihr Steuerberater hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Steuerrecht, nicht im Sozialversicherungsrecht.

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Arbeitshilfen gleich inklusive: Sie erfahren bei jedem einzelnen Tipp, was eine bestimmte Änderung für Sie bedeutet und wie Sie eine neue Regelung konkret anwenden − immer zusammen mit einem Berechnungsbeispiel, einer Checkliste oder einer Übersicht.

Damit werden Sonderfälle zur Routine! Etwa dann, wenn Sie Minijobber korrekt abrechnen müssen, die noch einen anderen Job angenommen haben.

Oder wenn Sie „mal eben schnell“ die aktuellen Zahlen zur Lohnsteuer 2023 mit allen Freibeträgen, Beihilfen oder Entfernungspauschalen brauchen.

Unabhängige Informationen: Denken Sie einmal an die Informationen, die Sie von vielen Krankenkassen bekommen.

Meist sind das nur Themen, die in Zusammenhang mit den Kassen selber stehen, also etwa Beitrags- oder Verfahrensänderungen.

Aber glauben Sie, eine Krankenkasse gibt Ihnen freiwillig Tipps, wo Sie an Beiträgen und Abgaben sparen können? Wohl kaum! Dazu kommt:

Manchmal widersprechen sich die Aussagen von Krankenkassen und Behörden sogar gegenseitig. Und Sie sitzen dann zwischen den Stühlen …

Sie denken an sämtliche Fristen! Dafür sorgt der in jeder Ausgabe aktualisierte Fristenkalender. Er ist besonders dann hilfreich, wenn Sie regelmäßig bei Mitarbeitern und Krankenkassen „den Informationen hinterherlaufen“ müssen. Speziell bei nicht monatlich wiederkehrenden Terminen ist der Fristenkalender eine unschätzbare Hilfe:

Denken Sie nur an die jährliche Meldung über die Anzahl der beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter oder die Meldung zur Künstlersozialabgabe.

Außerdem sparen Sie mit „Lohn & Gehalt aktuell“ eine Menge Zeit:
Sie können sich durch die fertigen Arbeitshilfen sofort mit der Lösung eines Problems beschäftigen ... und müssen sich nicht mit der Suche nach rechtssicheren Antworten aufhalten.

Trotzdem setzen Sie alle Gesetzesänderungen korrekt um! Denn jeder Tipp ist von einem Sozialversicherungsexperten verfasst und rechtlich geprüft.

Oder denken Sie an die Phasen, wo es richtig „heiß hergeht“, etwa beim Jahresabschluss. Nutzer von „Lohn & Gehalt aktuell“ machen es sich hier leicht:

Sie nutzen zum Beispiel eine fertige Checkliste für den anstehenden Abschluss … und haben automatisch an alles gedacht.

Welchen dieser kniffligen Sonderfälle möchten Sie mit
„Lohn & Gehalt aktuell“ künftig in wenigen Minuten lösen?

Wenn auch nur einer dieser Punkte für Sie interessant
ist, dann sollten Sie „Lohn & Gehalt aktuell“ jetzt sofort testen.
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Sie sind sich noch nicht 100%ig sicher? Dann lesen Sie hier, wie Kunden über „Lohn & Gehalt aktuell“ urteilen:

Lohn und Gehalt aktuell informiert uns regelmäßig über alle aktuellen Themen und erinnert uns zuverlässig an wiederkehrend zu erledigende Aufgaben wie z.B. am Jahresende. Die Gestaltung ist sehr übersichtlich, so dass auf einen Blick erkannt werden kann, welche Themen momentan für einen wichtig sind. Durch die digitale Form können wir uns im Kollegenkreis zeitgleich informieren und müssen nicht warten bis ein Heft weitergereicht wird. Außerdem ist so eine übersichtliche und platzsparende Archivierung möglich.

Sandra Schmidt,
Unternehmen: SP&P GmbH & Co. KG

Hallo liebes Personalwissen-Team, ihre regelmäßige Unterstützung in Sachen Lohn&Gehalt möchten wir nicht mehr missen. Es ist sehr hilfreich die neue Änderungen regelmäßig zu erhalten und diese kurz aber ausführlich erläutert zu bekommen. Vielen Dank hierfür und auf viele weitere gemeinsame Jahre.

Thomas Bäuml,
Unternehmen: Volante Verkleidungssysteme GmbH

Ihre erste Gratis-Test-Ausgabe haben Sie schon in wenigen Tagen im Posteingang. Und Ihr Gratis-Download-Paket können Sie sich sogar jetzt sofort herunterladen. Damit können Sie noch heute beginnen, Ihre Lohnbuchhaltung garantiert 100%ig betriebsprüfungssicher zu machen. Und so ganz nebenbei senken Sie völlig legal Ihre Lohnnebenkosten.

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Lohn & Gehalt aktuell

Britta Schwalm, Chefredakteurin „Lohn & Gehalt aktuell“

PS: Es ist sogar teurer, wenn Sie nicht antworten. Mit einem einzigen Tipp kann sich „Lohn & Gehalt aktuell“ schon bezahlt machen. Denken Sie nur an die abgabenfreien Zugaben, die Ihre Lohnnebenkosten auf Anhieb senken. Hier klicken, um „Lohn & Gehalt aktuell“ jetzt GRATIS zu testen

PPS: Warten Sie nicht, bis sich der Betriebsprüfer querstellt! Mit „Lohn & Gehalt aktuell“ drehen Sie den Spieß um − das Urteil vom Anfang hat es bewiesen. Vielfach können Ihnen die Tipps & Warnungen aus „Lohn & Gehalt aktuell“ eine Menge Ärger ersparen.

Unsere Nutzer wissen, dass es bei einem Fahrtenbuch nicht genügt, als Fahrtziel nur den Straßennamen ohne Hausnummer anzugeben. Ziehen Sie jetzt alle Register − und zeigen Sie Prüfern rechtssicher ihre Grenzen auf. Klicken Sie hier

 

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den Wind aus den Segeln:

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Geschenk #1:
Aktuelle Ausgabe „Lohn & Gehalt aktuell“
(Wert: 21,95 € – für Sie: 0 €)


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